Was ist das für eine
Einrichtung?
Die GFK ist eine schulische Einrichtung. Die Leiterin der zugehörigen
Grundschule ist auch die Leiterin der Grundschulförderklasse. Sachkostenträger ist die Stadt.
Wann ist die Einrichtung geöffnet?
In der GFK gilt die Schulferienordnung. An den Schultagen ist von Montag bis Freitag von ca. 8.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Wer arbeitet in der GFK?
Es gibt
1 Gruppenleiterin
1 Lehrkraft der Karl-Tschamber-Schule (Kooperationslehrerin)
Welche Aufgabe hat die GFK ?
Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber gemäß § 74 Abs. 2 SchG vom Schulbesuch zurückgestellte
Kinder zur Grundschul-fähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spiel sollen diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine
Aufnahme in die Grundschule möglich wird. Hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu.
Es gehört nicht zu den Aufgaben der GFK, die Lerninhalte des Anfangsunterrichts der Grundschule vorwegzunehmen.
Das Schuljahr
Welches sind die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Schuljahr?
Wie wird gearbeitet?
Der Arbeitsplan richtet sich in der Regel nach den jeweiligen Bedürfnissen der einzelnen Kinder. Jedes Kind muss individuell und
ganzheitlich gefördert werden. Die Planung muss möglichst viele Formen kingemäßen Lernens in den verschiedenen Bereiche berücksichtigen. Unterstützend wird ein Förderplan zur gezielten Förderung
einzelner Kinde erstellt. Nach gegenseitiger Absprache arbeitet auch die Kooperationslehrerin nach diesem Förderplan. Durch die Kooperationsstunden können die Kinder gezielt einzeln oder in
kleinen Gruppen gefördert werden. Ganz besonders gilt es, durch geeignete Bewegungsspiele und Rhythmik, den oft übersteigerten Bewegungsdrang der Kinder zu berücksichtigen. Nicht das Lernen steht
im Vordergrund, sondern das situationsbedingte Erforschen, Erfahren und Begreifen !
Wie sieht ein Tagesablauf aus ?
Wie sieht der Jahresablauf aus ?
Themenbereiche sind:
Die Kinder.
Für welche Kinder ist die Einrichtung?
Kinder, die zwar schulpflichtig sind (d.h. am 30.6. des Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben), aber
wegen mangelnder Schulfähigkeit in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung gezielter Förderung bedürfen, können für 1 Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung
trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes (Schulärztin). Diese Kinder können im Allgemeinen die GFK besuchen. Sind mehr Anmeldungen als
Plätze vorhanden, wird nach Dringlichkeit entschieden.
Mit dem offiziellen Rückstellungsbescheid der Schule erhalten die Eltern ein Informationsschreiben über die GFK sowie ein Formular für die vorläufige Anmeldung. Diese "Anmeldung" ist
baldmöglichst an die Schulleiterin der Karl-Tschamber-Schule zu senden. Nach Eingang der vorläufigen Anmeldungen (Anfang Mai) nimmt die Gruppenleiterin der GFK mit den Eltern telefonisch Kontakt
auf und vereinbart einen Gesprächstermin mit Eltern und Kind. In diesem Gesprächstermin soll abgeklärt werden, wo und wieweit das Kind Defizite in der Entwicklung aufweist. Die endgültige Zusage
kann erst kurz vor den Sommerferien getroffen werden.
Welche Kinder können nicht aufgenommen werden?
Für diese Kinder sind andere Fördermaßnahmen vorgesehen.
Wie groß sind die Gruppen?
In der GFK werden etwa 15 Kinder betreut.
Wie erreichen die Kinder die GFK?
In der Regel kommen die Kinder alleine zu Fuß oder werden von den Eltern gebracht. Kinder, die nicht am Ort der GFK wohnen, benutzen öffentliche Verkehrsmittel (Schülerbeförderung).